Warum bedeutet beim Bürgerentscheid ein Kreuz bei „Nein" ein „Ja" für die Nordostumgehung?
Wer baut eigentlich die Nordostumgehung, wer ist zuständig?
Wie viel kostet die Gesamtmaßnahme?
Wer trägt die Unterhaltskosten für die Nordostumgehung?
Wie viel Lärm bringt die Nordostumgehung?
Was ist mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen?
Wann soll die Nordostumgehung fertig sein?
Wie sicher ist der Tunnel?
Welche Auswirkungen hat die Nordostumgehung auf den ÖPNV?
Gibt es Alternativen zur Nordostumgehung?
Was hat der Carl-Schenck-Ring mit der Nordostumgehung zu tun?
Wird das LKW-Durchfahrtsverbot für die Heinrichstraße während der Bauzeit der Nordostumgehung aufgehoben?
Sind die Kosten für die Wiederherstellung der innerstädtischen Straßenverbindungen (über dem Tunnel) in den Gesamtkosten bereits enthalten?
Stimmt es, dass die Fläche des Bürgerparks sich nach dem Ausbau der Nordostumgehung verringern wird?
Ich habe gehört, dass der Bürgerpark zerstört werden soll. Stimmt das?
Warum bedeutet beim Bürgerentscheid ein Kreuz bei „Nein" ein „Ja" für die Nordostumgehung?
Im
Bürgerentscheid am 7. Juni haben alle Darmstädter die Wahl, ihr Kreuz
bei „Ja" oder „Nein" zu setzen. Das Bürgerbegehren soll den Bau der
Nordostumgehung verhindern. Damit richtet es sich gegen den Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung, in der der Bau beschlossen wurde. Die
Fragestellung folgt dabei juristischen Vorgaben und muss auf dem
Wahlzettel so formuliert sein, dass sie mit „Ja" oder „Nein"
beantwortet werden kann. Vollständig lautet sie:
„Sind Sie dafür,
dass der Beschluss zur Vorlage 2007/0295 Bebauungsplan N59-30.
Nordostumgehung-(Satzungsbeschluss) der Stadtverordnetenversammlung vom
30. September 2008, die Nordostumgehung zu bauen, aufgehoben wird, also
die Trasse NICHT gebaut wird?"
Kurz formuliert lautet die Frage
also - „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung aufgehoben, also die Trasse nicht gebaut
wird?". Wer für den Bau der Nordostumgehung ist, ist damit gegen die
Aufhebung des Beschlusses und muss damit sein Kreuz bei Nein setzen.
Die
Wahl entscheidet die Stimmenmehrheit der gültigen Stimmen, die
allerdings mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen muss.
Beträgt die Mehrheit mehr als 25 Prozent der Stimmberechtigten, hat der
Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses durch die
Stadtverordnetenversammlung. Eine Beanstandung des Bürgerentscheids
durch den Magistrat und den Oberbürgermeister ist ausgeschlossen. Ist
das Quorum von 25 Prozent nicht erfüllt, entscheidet nach § 8b Abs. 6
HGO die Stadtverordnetenversammlung über die Angelegenheit.
Wer baut eigentlich die Nordostumgehung, wer ist zuständig?
Die Stadt Darmstadt und die Bundesstraßenverwaltung teilen sich entsprechend gesetzlicher Bestimmungen Planung und Bau der Gesamtmaßnahme. Die Stadt ist für den nordwestlichen Bereich zuständig, der Bund – vertreten durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Darmstadt – für den Tunnelabschnitt und die Ausbaumaßnahmen im südöstlichen Bereich.
Wie viel kostet die Gesamtmaßnahme?
Für die gesamte Nordostumgehung entstehen für die Stadt Kosten in Höhe von rund 40,7 Millionen Euro. In dieser Summe sind bereits die üblichen Fördermittel des Landes berücksichtigt.
Wer trägt die Unterhaltskosten für die Nordostumgehung?
Die Stadt Darmstadt hat einen einmaligen Betrag in Höhe von voraussichtlich 10 Millionen Euro zu bezahlen. Damit sind die städtischen Kosten auf Dauer abgedeckt (sogenannte Ablösekosten). Diese Ablösekosten sind in dem städtischen Projekt-Kostenansatz von 41 Mio bereits enthalten.
Die laufenden Unterhaltungskosten für den Tunnel der Nordostumgehung trägt die Bundesstraßenverwaltung (B 26) und damit der Bund. Zuständig für deren Umsetzung ist das hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt.
Wie viel Lärm bringt die Nordostumgehung?
Eine neue Straße darf nur gebaut werden, wenn sichergestellt ist, dass entlang der Straße die gültigen Lärmgrenzwerte eingehalten sind. Bei der Nordostumgehung ist die lange Tunnelstrecke das wirksamste Mittel gegen unerwünschte Lärmeinwirkungen. Im Bereich der Portale werden Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwälle und -wände entlang der Straße errichtet.
Was ist mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen?
Wie auch beim Lärm gilt hier, dass die Einhaltung der gültigen Grenzwerte sichergestellt sein muss. 14 Ventilatoren saugen die Luftschadstoffe im Tunnel an und transportieren sie in die Lüftungsanlage, von dort werden sie mit 54 km/h über einen zehn Meter hohen Kamin ausgestoßen. Mit der Verteilung in höhere Luftschichten ist sichergestellt, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.
Wie sich die Feinstaubbelastung in der Kranichsteiner Straße verteilt, ist in der Broschüre zum Abluftkamin nachzulesen. Auf Seite 5 sind die Feinstaubwerte mit und ohne Kamin aufgeführt.
Wann soll die Nordostumgehung fertig sein?
Der Baubeginn kann bei reibungslosem weiterem Planungsablauf und gesicherter Finanzierung ab 2010 erfolgen. Bei einer Bauzeit von etwa vier Jahren ist nach dem Jahr 2014 mit der Verkehrsfreigabe zu rechnen.
Wie sicher ist der Tunnel?
In den letzten Jahren haben spektakuläre Unfälle in Alpentunnel die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Sicherheit von Tunnel gelenkt. Auch in den einschlägigen Regelwerken und Vorschriften haben sich die Erkenntnisse aus diesen Unfällen niedergeschlagen.
In Deutschland ist seit 2006 mit den „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel” (RABT) eine der fortschrittlichsten und schärfsten Regelwerke in Europa in Kraft. Der Tunnel der Nordostumgehung wird nach diesen Richtlinien gebaut und betrieben werden.
Zur Sicherheit des Tunnels sind unter anderem folgende Maßnahmen und Einrichtungen vorgesehen:
- Notgehwege beidseits der Fahrbahn.
- Sieben Notausgänge zur Oberfläche im Abstand von unter 300 m. An der Oberfläche sind die Notausgänge über bestehende Straßen und Wege für Rettungskräfte anfahrbar.
- Drei Pannenbuchten je Fahrtrichtung im Abstand von weniger als 600 m.
- Notrufstationen im Abstand von 150 m.
- Löscheinrichtungen wie Handfeuerlöscher an den Notrufstationen und Löschwasserleitung.
- Sperrschranken an den Tunnelportalen.
- Automatische und manuelle Brandmeldeeinrichtungen.
- Videoüberwachungsanlage.
- Zentrale Störmeldeanlage.
- Rund-um-die-Uhr-Überwachung aus einer zentralen Tunnelleitstelle der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung.
Welche Auswirkungen hat die Nordostumgehung auf den ÖPNV?
Für den ÖPNV ergeben sich durch die Nordostumgehung Verbesserungen im Bereich des Ostbahnhofs. Dort kann ein neuer Umsteigeknoten zwischen den regionalen Buslinien, den lokalen Bussen und der Odenwaldbahn hergestellt werden. Die Haltestellen der Busse werden attraktiv und zeitgemäß gestaltet. Die bisherige Busspur auf der B 26 stadteinwärts kann entfallen, da es künftig keinen Stau mehr geben wird, der von den Bussen umfahren werden müsste.
Gibt es Alternativen zur Nordostumgehung?
Alternative Trassenführungen sind in einer umfassenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Anfang der 1990er Jahre untersucht worden. Dabei hat sich die sogenannte „Bürgerparktrasse” unter verschiedenen Bewertungskriterien als die günstigste erwiesen und wird daher verfolgt. Erläuterungen hierzu befinden sich in der "Begründung zum Bebauungsplan N 59 mit Umweltbericht und Anhang" im städtischen Parlamentsinformationssystem.
Basierend auf der UVS wurden auch die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in die Diskussion der verschieden Trassenvarianten einbezogen.
Eine realistische grundlegende Alternative zum Bau einer Umgehung ist zur Entlastung der Innenstadt derzeit nicht denkbar. Alle Anstrengungen zur Verbesserung des ÖPNV haben dessen Nutzen, aber auch die Grenzen dieser Maßnahmen aufgezeigt. Eine so deutliche Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Innenstadt, wie sie die Nordostumgehung ermöglicht, wäre alternativ nur über starke Preisinstrumente (weitere deutliche Steigerung der Treibstoffpreise) oder über Beschränkungen (Fahrverbote) zu realisieren. Diese beiden Strategien würden aber erhebliche Nachteile für die regionale Wirtschaft mit sich bringen.
Eine Führung durch die „freie Landschaft”, wie sie von vielen Ortsumgehungen bekannt ist, wäre im Falle der Nordostumgehung Darmstadt mit erheblich stärkeren Eingriffen in die Umwelt verbunden. Auch könnte wegen der größeren Entfernung von der Innenstadt nicht so viel Verkehr von dort abgeleitet werden, wie es mit der gewählten Trasse der Fall ist.
Was hat der Carl-Schenck-Ring mit der Nordostumgehung zu tun?
Der neue Abschnitt des Carl-Schenck-Rings zwischen der Gräfenhäuser Straße und der Otto-Röhm-Straße ist für die Erschließung des Gewerbegebiets Nordwest erforderlich und wurde unabhängig von der Nordostumgehung durch die Stadt Darmstadt mit finanzieller Unterstützung des Landes gebaut. Später wird der Straßenabschnitt zum Bestandteil der Nordostumgehung.
Wird das LKW-Durchfahrtsverbot für die Heinrichstraße während der Bauzeit der Nordostumgehung aufgehoben?
Hierzu gibt es derzeit keine Planungen. Grundsätzlich wird dazu jedoch keine Veranlassung gesehen. Ggf. denkbar ist der LKW-Umleitungsverkehr auf der Heinrichstraße während der Bauarbeiten unmittelbar im Bereich des Ostbahnhofes, aber nur kurzzeitig während der schwierigen Bauphasen.
Der Umleitungsverkehr wird sich aber auf keinen längeren Zeitraum ausdehnen, schon gar nicht während der gesamten Bauzeit der NOU.
Sind die Kosten für die Wiederherstellung der innerstädtischen Straßenverbindungen (über dem Tunnel) in den Gesamtkosten bereits enthalten?
Ja, die Wiederherstellung der Oberfläche über dem Tunnel (einschließlich der Straßenverbindungen) ist in den genannten Gesamtkosten enthalten.
Stimmt es, dass die Fläche des Bürgerparks sich nach dem Ausbau der Nordostumgehung verringern wird?
Die Fläche des Bürgerpark wird sich nicht verringern. Der Park wird nach der Baumaßnahme wieder hergestellt, die erforderlichen technischen Notausgänge werden in den Park integriert. Im Gegenteil, gemäß dem Bebauungsplan, der jetzt zur Entscheidung ansteht, wird sich der Park sogar geringfügig erweitern, im Bereich der Straßenflächen der heutigen nördlich Arheilger Straße.
Ich habe gehört, dass der Bürgerpark zerstört werden soll. Stimmt das?
Nein, auf keinen Fall. Während der Bauarbeiten für die Nordostumgehung ist der Bürgerpark weiterhin nutzbar. Die zwei Sportanlagen sowie der Großteil der Spiel- und Liegewiesen stehen weiterhin für alle zur Verfügung. Nach der Fertigstellung der Trasse steht der Bürgerparkt wieder im gewohnten Umfang bereit.
Die Bauarbeiten beschränken sich dabei auf das südwestliche Gelände, wo es sicherlich Beeinträchtigungen geben wird. Aber gebaut wird tagsüber unter der Woche, am Wochenende ruhen die Arbeiten.
Die von Trasse und Arbeitsraum beanspruchte Fläche ist 20 m bis 30 m breit je nach Teilbereich und rund 820 Meter lang. Unter Berücksichtigung auch von notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen sind das lediglich rund sieben Prozent des Bürgerparks, der weiterhin geöffnet bleibt.
