Ein Kreuz bei „Nein" bedeutet „Ja" zur Nordostumgehung
Darmstadt, 4. Juni 2009 | Am Sonntag haben alle Darmstädter die Wahl, in einem Bürgerentscheid über den Bau der Nordostumgehung mitzubestimmen. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die den Bau beschlossen hat - und damit gegen das Bauvorhaben. Die Fragestellung folgt dabei juristischen Vorgaben und muss auf dem Wahlzettel so formuliert sein, dass sie mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ beantwortet werden kann. Vollständig lautet sie:
„Sind
Sie dafür, dass der Beschluss zur Vorlage 2007/0295 Bebauungsplan
N59-30. Nordostumgehung-(Satzungsbeschluss) der
Stadtverordnetenversammlung vom 30. September 2008, die Nordostumgehung
zu bauen, aufgehoben wird, also die Trasse NICHT gebaut wird?"
Kurz
formuliert: „Sind Sie dafür, dass die Trasse nicht gebaut wird?". Wer
für den Bau der Nordostumgehung ist, muss damit sein Kreuz bei ‚Nein‘
setzen.
„Magistrat und Stadtparlament haben mehrheitlich für das
Projekt gestimmt, weil sie überzeugt sind, dass es wichtig für die
Stadt ist. Deshalb hoffen wir, dass die Bürgerinnen und Bürger beim
Bürgerentscheid am Sonntag unseren Weg mitgehen und uns ermöglichen zu
bauen, " so Stadtrat Dieter Wenzel. „Die LKWs bringen wir in der Stadt
nicht auf die Schiene. Nur mit weniger Verkehr in der Innenstadt haben
wir die Chance neuer Gestaltungmöglichkeiten für den ÖPNV, für
Radfahrer und Fußgänger."
Die Wahl entscheidet die Stimmenmehrheit
der gültigen Stimmen, die allerdings mindestens 25 Prozent der
Stimmberechtigten ausmachen muss. Beträgt die Mehrheit mehr als 25
Prozent der Stimmberechtigten, hat der Bürgerentscheid die Wirkung
eines Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung. Eine
Beanstandung des Bürgerentscheids durch den Magistrat und den
Oberbürgermeister ist ausgeschlossen. Ist das Quorum von 25 Prozent
nicht erfüllt, entscheidet nach § 8b Abs. 6 HGO die
Stadtverordnetenversammlung über die Angelegenheit.
