Hessischer Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt Rechtsposition der Stadt und weist Antrag der BI ONO zurück
Darmstadt, 4. Juni 2009 | Der Hessische Verwaltungsgerichthof (VGH) in Kassel hat der Wissenschaftsstadt Darmstadt soeben mitgeteilt, dass die Beschwerde der Bürgerinitiative ONO gegen die Informationskampagne der Stadt zur Nordostgehung zurückgewiesen wurde. Gleichzeitig hat der VGH den Antrag der Bürgerinitiative zurückgewiesen, der Stadt zu untersagen, das Foto „Mutter und Kind" auf der Informationszeitschrift Transparent zu verwenden sowie zu behaupten, der städtische Anteil an den Baukosten für die Nordostumgehung belaufe sich auf 40,7 Millionen Euro. Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar.
Oberbürgermeister Walter Hoffmann und Baudezernent Dieter Wenzel äußerten sich befriedigt über die Entscheidung des VGH: „Wir sehen die Rechtsposition der Stadt ein zweites Mal in vollem Umfang bestätigt. Nachdem das Darmstädter Verwaltungsgericht vor kurzem schon gegen den Antrag der Bürgerinitiative entschieden hat, bestätigt nun auch das VGH in Kassel, dass die Informationskampagne der Stadt zur Nordostumgehung nicht zu beanstanden ist. Alle Behauptungen der letzten Tage, die Stadt informiere nicht sachgerecht und wahrheitsgemäß, sind jetzt endgültig vom Tisch".
